AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Liebe Gäste,

einen Parkplatz für die Anreise finden gegenüber vom Büro, hinter der Feuerwehr. Von dort sind es nur ein paar Meter zum Büro. Nehmen Sie bitte Rücksicht auf unsere Nachbarn und parken Sie nicht in den Zufahrten.

Das Team Strand18 wünscht Ihnen eine gute Anreise.

Vermittlungs/- Geschäftsbedingungen und Datenschutz der Firma Strand 18-Zimmervermittlung in Karlshagen

Die Zimmervermittlung Strand 18 (im folgenden „ZV“ genannt) vermittelt in Vollmacht der jeweiligen Ferienwohnungseigentümer den Abschluss von Verträgen für deren Ferienunterkünfte zwischen dem Kunden und dem Ferienwohnungseigentümern.
Die ZV ist nur Vermittler und kein Veranstalter im Sinne des § 651a BGB und vertritt mit Vollmacht die jeweiligen Ferienwohnungseigentümer in der Anbahnung und den Abschluss von Verträgen für deren Ferienobjekte.

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1. Vertrag

1.1 Die folgenden Bedingungen regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen dem Ferienwohnungseigentümer eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung - im folgenden "FWE" und dem Kunden - im folgenden "Gast" genannt. Das Ferienhaus oder die Ferienwohnung werden im folgenden als "Objekt" bezeichnet.

1.2 Mit Zugang der schriftlichen Buchungsbestätigung beim Gast kommt ein direkter Mietvertrag zwischen dem FWE und dem Gast zu Stande. Grundlage des Vertrages - im Folgenden auch als "Buchung" bezeichnet - sind die schriftliche Buchungsbestätigung und diese Mietbedingungen.

1.3 Der FWE verpflichtet sich, die in der Buchung bezeichneten Leistungen vertrags- und gesetzesgemäß zu erbringen, insbesondere dem Gast das Objekt im gebuchten Zeitraum zur alleinigen Nutzung bereitzustellen.

1.4 Das Objekt wird dem Gast ausschließlich im gebuchten Zeitraum vermietet. Der Gast verpflichtet sich, das Objekt ausschließlich für persönliche Urlaubszwecke und höchstens mit der in der Buchung angegebenen maximalen Personenzahl zu nutzen.

1.5 Die ZV vertritt den FWE als Vermittler mit Vollmacht für die Anbahnung und den Abschluss von Mietverträgen, deren Änderung, Stornierung und Kündigung und übernimmt die Zahlungsabwicklung und den Versand von Reiseunterlagen. Für die Buchung und die Abwicklung der vorhandenen Reiseangebote gelten die nachfolgenden Bedingungen:

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2. Leistung

Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit in der Reservierungsbestätigung keine anders lautenden Angaben enthalten sind.
Die Preise gelten jeweils pro Wohneinheit und Belegungsangaben zum Objekt, zu ersehen aus den Vertragsunterlagen. Kurabgabe, soweit durch Ortssatzung beschlossen, ist im Preis nicht enthalten und wird zusätzlich vor Ort entsprechend der aktuellen Kurabgabensatzung des jeweiligen Ortes erhoben.

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3. Anmeldung / Zahlung

3.1 Die Reiseanmeldung ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages mit dem in Vollmacht handelnden Vermittler als Geschäftsbesorger des FWE. Sie erfolgt durch den Gast und auch für alle in der Anmeldung aufgeführten mitreisenden Gäste und für deren vertragliche Verpflichtungen. Die entsprechende Erklärung erfolgt ausdrücklich und zu gesondertem Schreiben. Mit Erhalt der Reservierungsbestätigung/Buchungsbestätigung kommt zwischen dem Gast und dem FWE ein bindender Mietvertrag zu Stande. Hierbei ist es nicht relevant, ob der Gast die Reservierungsbestätigung/Buchungsbestätigung durch seine Unterschrift bestätigt und an den Vermittler als Geschäftsbesorger des FWE zurückschickt.

3.2 Der Gast verpflichtet sich, den in der Buchung bezeichneten Mietpreis, sowie die Nebenkosten, die Kurabgabe und die kostenpflichtigen, freiwilligen Wahlleistungen zu zahlen.

3.3 Eine Anzahlung in Höhe von 30% des Mietpreises wird bei Buchung fällig. Der Restbetrag ist spätestens am 31. Tag vor Anreise/Mietbeginn zu zahlen.
Die Zahlungen sind per Überweisung auf das in der Buchungsbestätigung genannte Konto der ZV (siehe 1.5) fristgerecht zu zahlen. Liegen zwischen Buchung und Anreise/Mietbeginn weniger als 28 Tage, ist der Gesamtmietpreis sofort nach Buchung zu überweisen. Nur bei vorheriger Bezahlung besteht Anspruch auf das gemietete Objekt. Barzahlung bei Anreise nur möglich, wenn Buchung und Anreise am selben Tag sind.
Eine Kartenzahlung ist nicht möglich.

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4. Anreiseplanung - An- / Abreise

4.1 Die Anreise planen Sie frühestens ab 15:00 Uhr und sollte bis spätestens 18 Uhr erfolgen. Sollte das gemietete Objekt bei Anreise noch nicht bezugsfertig sein, (kann in der Zeit von Juni-September -Hauptsaison möglich sein) hat der Gast keine Ansprüche gegenüber dem FWE und der ZV. Die Abreise sollte bis spätestens um 10:00 Uhr erfolgen.

4.2 Wir benötigen zwingend schriftlich die Altersangaben aller anreisenden Personen zur Berechnung der Kurabgabe.

4.3 Wichtige Hinweise zur Anreise/Schlüsselübergabe!
Bitte beachten Sie, dass bei den Ferienobjekten die Schlüsselübergabeorte unterschiedlich sind. Bitte hier die Beschreibung zur Anreise (Schlüsseladresse) auf der 1. Seite der Buchungsbestätigung beachten.

Schlüsselübergabe - täglich 15 bis 18 Uhr

Es ist eine zwingende, schriftliche Kontaktaufnahme erforderlich,wenn die Anreise nach 18 Uhr erfolgt.

Der Grund hierfür ist der, dass Sie den/die Schlüssel, wenn Sie nach 18 Uhr anreisen müssen, in unserem Schlüsselkasten finden. Die Nutzung des Schlüsselkasten ist gebührenpflichtig. Dieser Schlüsselkasten enthält ein Schlüsselfach, nur mit Ihrem Schlüssel. Dieses Schlüsselfach ist nur mit dem Code zu öffnen, den wir Ihnen schriftlich per Mail zugeschcikt haben. Nur so ist eine reibungslose Schlüsselübergabe möglich!
Wenn Sie die Anreise bis 18 Uhr nicht schaffen und uns dieses nicht mitgeteilt haben, wird eine Kostenpauschale für erhöhten Personalaufwand von 50€ fällig.
Gäste, die den Reisepreis Vorort entrichten (nur möglich wenn Buchung und Anreise am selben Tag sind) und ohne Verspätungsanzeige bis 18 Uhr nicht angereist sind, verlieren den Anspruch auf das gemietete Ferienobjekt. Es fallen jedoch Stornogebühren an, wenn keine Weitervermietung möglich ist.

4.4 Für Unannehmlichkeiten die dem Gast entstehen, wenn er die verspätete Anreise nicht bekanntgemacht hat, übernehmen der FWE und die ZV keine Haftung.
Sollte wegen nicht angemeldeter, verspäteter Anreise eine Schlüsselübergabe am Anreisetag nicht bzw. nicht mehr möglich sein, weisen der FWE und die ZV evtl. Regressansprüche schon jetzt vorsorglich zurück.

4.5 Das Mietobjekt darf nur mit den im Vertrag angegebenen Personen belegt werden. Jede weitere, nicht bei Buchung angegebene Person ist bei Anreise/Schlüsselübergabe nachzumelden. Evtl. Mehrkosten sind Vorort sofort zu bezahlen. Die ZV ist in Vollmacht des FWE berechtigt, überzählige Personen abzuweisen.
Sind zusätzliche, unangemeldete Personen in dem gemieteten Objekt beherbergt, ist die ZV in Vollmacht des FWE berechtigt 50,- pro Person und Tag einzufordern, sowie den Vertrag sofort fristlos zu kündigen. Das Gleiche gilt für die unangemeldete Mitnahme von Haustieren.

4.6 Der Gast ist ohne die Erlaubnis des FWE nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. Wohnungsgegenstände und Inventar dürfen weder zur kurz- oder langfristigen Nutzung aus der Wohnung herausgenommen werden.

4.7 Bei Verstößen gegen die Hausordnung, die AGB`s oder bei Gefahr, haben der FWE und die ZV das Recht, die gemietete Wohnung auch in Abwesenheit des Gastes zu betreten.

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5. Rücktritt / Umbuchung

5.1 Bis zum in der Buchungsbestätigung vereinbarten Mietbeginn kann der Gast durch schriftliche Erklärung gegenüber dem FWE und/oder der ZV von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung beim FWE und/oder ZV.
Der FWE hat grundsätzlich einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Entschädigung, wobei ein Abzug des Wertes etwa ersparter Aufwendungen und Anrechnung einer anderweitig erlangten Leistung erfolgt.

5.2 Es gelten die folgenden pauschalen Stornierungskosten:
30% des Mietpreises bei Rücktritt bis zum 40. Tag vor Mietbeginn
60% des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 39. bis 32. Tag vor Mietbeginn
80% des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 31. bis 25. Tag vor Mietbeginn
100% des Mietpreises bei Rücktritt ab dem 24. Tag vor Mietbeginn oder
bei Nichterscheinen
Bearbeitungsgebühr bei Stornierung pauschal: 20,00€.

5.3 Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem FWE kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn das Objekt für denselben Zeitraum und zu denselben Bedingungen anderweitig vermietet werden konnte.
Der FWE ist nicht verpflichtet, sich um eine anderweitige Vermietung zu bemühen, solange keine schriftliche Mitteilung vom Gast vorliegt. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Gast empfohlen. Auch bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises. Es wird sich bemüht die Unterkunft anderweitig zu vermieten und entsprechend zu verrechnen.

5.4 Umbuchungen auf eine andere Unterkunft oder einen anderen Termin können grundsätzlich nur nach Rücktritt vom Mietvertrag als Neuanmeldung erfolgen. Die in jedem Falle fällige Umbuchungsgebühr beträgt 15,00€.

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6. Änderungen

6.1 Änderungswünsche des Gastes, zum Beispiel hinsichtlich der Mietdauer oder der Anzahl mitreisender Personen, gelten mit Zugang der schriftlichen Bestätigung der ZV als vereinbart.

6.2 Bis zum Mietbeginn kann der Gast sich durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen. Dazu ist eine schriftliche Benachrichtigung an den FWE und/oder der ZV erforderlich, die Namen und Anschrift der Ersatzperson enthält. Bis die Ersatzperson gegenüber dem FWE und /oder der ZV erklärt hat, für sämtliche vertraglichen Pflichten des Gastes einzustehen, bleibt der Gast vertragspflichtig.

6.3 Von Leistungsänderungen werden der FWE und/oder die ZV den Gast unverzüglich unterrichten. Sofern die Änderungen nicht lediglich geringfügig sind, kann der Gast innerhalb von 5 Tagen durch schriftliche Erklärung an den FWE und /oder ZV kostenlos zurücktreten.

6.4 Nach Buchung sind Mietpreiserhöhungen ausschließlich aus sachlich berechtigten und unvorhersehbaren Gründen im nachweisbaren Umfang möglich, zum Beispiel bei Erhöhung von Gebühren, Steuern und Abgaben. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% des Mietpreises kann der Gast innerhalb von 5 Tagen durch schriftliche Erklärung an den FWE und/oder ZV kostenlos zurücktreten.

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7. Kaution

7.1 Soweit bei der Buchung vereinbart, kann die ZV in Vollmacht für den FWE vom Gast bei Mietbeginn eine Kaution verlangen.

7.2 Der FWE und/oder die ZV verpflichten sich, die hinterlegte Kaution dem Gast nach Schlüsselübergabe bei Mietende zurückzuzahlen. Dabei werden gegebenenfalls entstandene Nebenkosten verrechnet. Gleiches gilt für durch den Gast zu verantwortende Schäden an dem Objekt.

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8. Vor Ort und während des Aufenthaltes

8.1 Das Objekt ist am Ende der Mietzeit besenrein und verriegelt zu hinterlassen. Zuvor sind die folgenden Arbeiten zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs, Geschirrspüler ausräumen, falls vorh., Müll entsorgen. Bei Zuwiderhandlung werden die zusätzl. Reinigungkosten in Rechnung gestellt.
Der Gast verpflichtet sich, sollte nichts anderes vereinbart werden, den Schlüssel bei Abreise dort, wo der Schlüssel bei Anreise entgegengenommen worden ist, persönlich abzugeben.

8.2 Hunde, Katzen und andere Tiere dürfen nur gehalten oder verwahrt werden, wenn das in dem gemieteten Objekt möglich ist und dieses ausdrücklich vom Gast schriftlich bekannt gemacht und bestellt worden ist. Die Mitnahme von Haus-/Kleintieren ist gebührenpflichtig. Der Kunde haftet für alle durch die Tierhaltung verursachten Schäden.

8.3 Der Gast ist gehalten, Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Der Gast ist verpflichtet, eine gegebenenfalls ausliegende Hausordnung zu beachten.

8.4 Der Gast verpflichtet sich, das Objekt mitsamt Inventar und Außenanlagen mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für schuldhaft durch den Gast verursachte Schäden an Inventar, Einrichtungsgegenständen, Räumen oder an dem Gebäude ist der Gast ersatzpflichtig. Schäden hat der Gast unverzüglich der ZV als Geschäftsbesorger des FWE anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Gast ersatzpflichtig.

8.5 Bei eventuell auftretenden Störungen der gebuchten Leistung, insbesondere Mängeln an dem Objekt, ist der Gast verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder einen eventuell auftretenden Schaden gering zu halten. Der Gast ist verpflichtet, dem FWE und/oder der ZV eventuelle Leistungsstörungen unverzüglich anzuzeigen.

8.6 Der Gast kann eine Minderung des Mietpreises vom FWE verlangen (Reklamation), falls das Objekt nicht vertragsgemäß ist und der Gast es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen. Die Reklamation muss noch während des Aufenthaltes des Gastes schriftlich dem FWE und/oder der ZV zugegangen sein.

8.7 Zu fast jedem gemieteten Objekt gehört ein Parkplatz, der dem Gast zur Verfügung gestellt wird. Weitere Parkmöglichkeiten stehen dem Gast nicht zur Verfügung. Sollte der Gast mit mehr als einem Fahrzeug anreisen, so hat er dieses auf dafür ausgewiesene, öffentliche Parkplätze abzustellen. Anfallende Kosten sind vom Gast selber zu tragen. Wenn kein Parkplatz zur Wohnung ausgeschrieben ist, besteht auch kein Anspruch hierauf.

8.8 In allen Objekten besteht ausschließlich Selbstversorgung. Evtl. vorhandene Verbrauchsartikel (z.B. Toilettenpapier) sind als Erstausstattung zu sehen, ein weiterer Anspruch besteht nicht.

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9. Kündigung

9.1 Der FWE und/oder die in Vollmacht handelnde ZV kann den Vertrag vor oder nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Gast trotz vorheriger Mahnung fällige Zahlungen nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass dem FWE eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Fall kann der FWE und/oder die in Vollmacht handelnde ZV Stornierungskosten, nach Abschnitt 5.2 dieser Mietbedingungen, verlangen.

9.2 Darüber hinaus kann der Mietvertrag sowohl durch den Gast als auch durch den FWE gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Gast und FWE werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen freigestellt. Sie müssen jedoch der anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

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10. Haftung des FWE

10.1 Der FWE haftet dem Gast gegenüber für die vertrags- und gesetzesmäße Bereitstellung des Objekts.

10.2 Der FWE haftet nicht für andere, mit dem Objekt betraute Personen und Unternehmen.

10.3 Der FWE übernimmt keine Haftung für einen etwaigen Verlust der Sachen des Gastes. Ausgenommen hiervon ist die Haftung für solche Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung des FWE beruhen.

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11. Haftung des Vermittlers

Die ZV haftet nicht für Mängel am vermittelten Objekt sowie für äußere Einflüsse (Lärmbelästigung, Bauarbeiten, etc.) die auf den Urlaubsgenuss Einfluss nehmen können. Sollte dieser Fall eintreten, wird der Gast angehalten, den schriftlichen Regressanspruch über die ZV an den FWE zu richten. Die ZV weist darauf hin, dass sie die Adressdaten des FWE aus Gründen des Datenschutzes nicht an den Gast herausgeben kann. Der Gast hat keinen Anspruch auf Regress, wenn in der Ausschreibung zum Ferienobjekt bei Buchung bereits auf Lärmbelästigungen oder Bauarbeiten hingewiesen worden ist.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Wir ziehen es vor, Ihre Anliegen im direkten Austausch mit Ihnen zu klären und nehmen daher nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen und Problemen direkt.

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12. Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

(Nur für Ferienobjekte, wo WLAN verfügbar)

12.1 Gestattung der Mitbenutzung eines Internetzuganges über WLAN
Der FWE betreibt in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast als Gefälligkeit für die Dauer seines Aufenthaltes in dem Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung des FWE und ist jederzeit widerruflich. Mit der Anmeldung in unser System, erklärt der Gast sich mit den Nutzungsbedingungen beschrieben in Punkt 12.0-12.5, einverstanden.
Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Die Verantwortlichkeit der übermittelten Daten bleibt beim Passwortempfänger.
Der FWE übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der FWE behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).
Dem Mitnutzer allein obliegt in eigener Verantwortung die Schaffung sämtlicher technischer und organisatorischer Voraussetzungen zur Nutzung des WLANs.

12.2 Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort.
Die Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der FWE hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

12.3 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Eigentümer weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann.
Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes.

12.4 Für Schäden an elektronischen Geräten des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der FWE keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

12.5 Sicherheit
Die Datenübertragung erfolgt kostenlos, jedoch unverschlüsselt.
Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden.
Bitte beachten Sie dies insbesondere bei der Übermittlung von geheimen oder betrieblichen Daten und Eingabe von persönlichen Passwörtern.
Das WLAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den FWE, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mitnutzers/Gastes. Der FWE weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangt.

12.6 Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.
Er wird insbesondere darauf hingewiesen:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich zu machen;
  • die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten;
  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte zu versenden oder zu verbreiten;
  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung zu nutzen.
Der Gast/Mitbenutzer stellt dem FWE von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mitnutzer/Gast und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf die Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.
Erkennt der Gast/Mitbenutzer oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den FWE und/oder die ZV auf diesen Umstand hin.

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13. Schlussbestimmungen

13.1 Sind Bestimmungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Mietvertrag im Übrigen wirksam.

13.2 Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Mietvertrags nach den gesetzlichen Vorschriften.

13.3 Der Mietvertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm auch unter Berücksichtigung der nach 13.2 vorgesehenen Änderung eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

13.4 Gerichtsstand ist Wolgast.

Stand 22.06.2022